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Zahlt die KKT Therapie die gesetzliche Krankenversicherung? Drucken

Nein, leider nicht. Das Verfahren fällt unter " Osteopathie" und wird nicht erstattet. Lediglich bei den Privatversicherern besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme. Dies muss jedoch jeder Patient selbst klären, da auch diese unterschiedliche Leistungsspektren haben.

 


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