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Zahlt die Privatversicherung die Apherese? Drucken

Grundsätzlich ja. Wir rechnen nach bekannten GOÄ Leistungsnummern ab mit den anerkannten Gebührensätzen.

Natürlich ist die medizinische Notwendigkeit die Voraussetzung für die Anwendung einer Apherese. Dies muss zuerst geprüft werden. Hier ist die Entscheidung und Beurteilung Ihres Krankheitsbildes durch den

Arzt und danach die  Absprache mit Ihnen notwendig, um den besten Therapieweg für Sie zu finden. Da jede Privatversicherung ihre eigenen Verträge hat, können wir nicht entscheiden ob eine Kostenübernahme durch Ihre Privatversicherung gegeben ist oder nicht. Wir schliessen  einen privaten Behandlungsvertrag mit Ihnen. Sie können diese Rechnung einreichen und um Erstattung bitten.

 

 

 


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