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Eigenverantwortung bringt Gesundheit

Die komplexe Situation im Gesundheitswesen ist in aller Munde – viele selbst medizinisch als sinnvoll anerkannte Leistungen (vor allem in der Prävention) können von den gesetzlichen Kassen nicht finanziert werden. Dies ist schade, da sich durch gezielte Vorsorge viele Krankheiten, die den Patienten nicht nur Leiden bringen, sondern auch hohe Behandlungskosten verursachen, vermeiden oder wenigstens lindern ließen. Heute muss der Mensch eigene Verantwortung für seine Gesundheit tragen. Unsere sozialen Systeme sind überlastet. Da wir jedoch angewiesen sind auf ein funktionierendes Gesundheitssystem müssen wir diese Eigenverantwortung akzeptieren.

Bleiben Sie gesund!



GKV muss in Ausnahmefällen auch für bereits ausgeschlossene Methoden zahlen Drucken
Donnerstag, den 10. Februar 2011 um 13:48 Uhr

Endlich Klarheit: GBA reagiert auf Nikolausbeschluss

Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat die vom Bundesverfassungsgericht (BVerG) im sogenannten Nikolausbeschluss festgelegten Kriterien zur Finanzierung nicht zugelassener Behandlungsmethoden durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in die Bewertungsrichtlinien und in seine Verfahrensordnung aufgenommen.

Der GBA hat mit seinem jetzt gefassten Beschluss zugleich klargestellt, dass diese Kriterien nicht nur auf neue und noch nicht zugelassene Methoden Anwendung finden, sondern auch auf solche, die vom GBA bereits nach § 135 Abs. 1 oder § 137c SGB V ausgeschlossen wurden. Dieser Umstand war vom BVerG-Beschluss nicht erfasst. Das Bundessozialgericht befand daraufhin im Jahre 2006, dass die Kriterien des Nikolausbeschlusses auf vom GBA ausgeschlossene Methoden keine Anwendung finden dürften (B 1 KR 24/06 R).

Das BVerG hatte es am 6. Dezember 2005 (1 BvR 347/98) als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt, dass bei hinreichendem Schweregrad einer Erkrankung eine ambulante neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode von der Finanzierung durch die GKV ausgeschlossen wird, wenn diese Methode alternativlos ist und der Nachweis einer hinreichenden Erfolgsaussicht vorliegt.

Quelle: Hartmannbund online

 


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